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Joint Aviation Requirements - OPS

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Joint Aviation Requirements - OPS

  
 

Überblick über die bestehenden und geplanten JAR OPS

JAR OPS 1 -
JAR OPS 2 -
JAR OPS 3 -
JAR OPS 4 -
Flächenflugzeug gewerblich
Flächenflugzg privat (in Vorber.)
Helicopter gewerblich
Helicopter privat (in Vorber.)

  

JAR OPS  - Umsetzung in Deutschland

In den JAR OPS werden die Betriebvorschriften für den Luftverkehr geregelt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt durch Erlaß von Verordnungen in der LuftBO.

 

JAR OPS 1

eingeführt mit der 5. DV LuftBO vom 5.Oktober 1998

die JAR OPS 1 wurde als Anhang der LuftBO veröffentlicht und ist gültiges deutsches Recht.

regelt den Betrieb bei gewerbsmäßiger Beförderung von Personen und Sachen in Flugzeugen (Fläche). Es bestehen Übergangsfristen.

 

JAR OPS 2

ist in Vorbereitung, in Deutschland noch nicht verbindlich, regelt den Betrieb von Flugzeugen (Fläche) im nichtgewerblichen Verkehr.

 

JAR OPS 3

eingeführt mit der 6. DV LuftBO vom 5.Oktober 1998

die JAR OPS 3 wurde als Anhang der LuftBO veröffentlicht und ist gültiges deutsches Recht.

Sie regelt den Betrieb bei gewerbsmäßiger Beförderung (MF) von Personen und Sachen in Hubschraubern. Es bestehen Übergangsfristen.

 

JAR OPS 4

ist in Vorbereitung, in Deutschland noch nicht verbindlich, regelt den Betrieb von Hubschraubern im nichtgewerblichen Verkehr.

  
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Stand: 31. Oktober 2001.