| JAR - .......... sind Joint Aviation Requirements, also
gemeinsame, harmonisierte Bestimmungen für die Luftfahrt. Ziel
ist die Erstellung von einheitlichen Regeln, Zertifizierungen, etc. mit möglichst weiter
Verbreitung nach dem Vorbild der FAA.
Da die JAA (Joint Aviation Authorities) derzeit prinzipiell ein
freiwilliger Zusammenschluß ohne eigene Gesetzgebungsbefugnis ist, müssen diese
Bestimmungen zu ihrer Gültigkeit von den Mitgliedern in nationale Gesetze umgesetzt
werden.
Für die Zukunft ist geplant, eine European Aviation Safety
Authority (EASA) zu errichten, welche dann im Rahmen europäischen Rechts direkt Gesetze
beschließen kann. |