Der CVFR - Ausbildungsweg

 

  
a) Theorie Ausbildung
  


30 h

  • Abendkurs

  • Einzelunterricht

  • Fernlehrgang

 1. Luftrecht

 2.Technik

 3. Navigation

 

info: Sofern noch kein BZF I (englisch) vorhanden ist, sollte dies nachgemacht werden. Kurse hierzu bieten wir lfd. an, Termine abklären.

 

b) die praktische Ausbildung

umfaßt 10 Flugstunden nach Instrumenten, davon können 5 Flugstunden auf unserem FNPT II in München geflogen werden

1 Grundübungen nach Instrumenten: Horizontalflug mit Veränderung der Triebwerksleistung unter Beibehaltung von Höhe und Kurs; Kurven im Horizontalflug mit Standardquerlage, 30°;
Wiederholungen, Kurven mit Standardquerlage, zusätzlich Steig-   und Sinkflug
3 Langsamflug Reiseflugzustand / Startkonfiguration / Landekonfiguration; Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Kurs; Aufrichten aus ungewöhnlichen Fluglagen (Querlagen 40° - 60°); Steilkurven 45 °;
4 Funknavigation, An- und Abfliegen-; Anschneiden von NDB, VOR und GPS; erfliegen einer stehenden Peilung; tracking; Standortbestimmung; Abstandsbestimmung; Transponder;
5 Wiederholungen; Anflug eines Flugplatzes mit VDF-Peilung / QDM - Anflug;

Das Gelernte ist in einer praktischen Prüfung mit einem Prüfungsrat des Luftamt Süd nachzuweisen.

Ausbildungs - Fristen

1. Theorie: 30 Unterrichtsstunden innerhalb der letzten 5 Monate vor Meldung zur theoretischen Prüfung
2. Praxis: 10 Flugstunden innerhalb der letzten 5 Monate vor Meldung zur praktischen Prüfung
ab bestandener theoretischer Prüfung muß die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten abgelegt werden, keine Frist ab Ausbildungsmeldung

Seit 2003 sind für die Ausbildung keine Mindeststunden mehr notwendig,
Die CVFR - Berechtigung ist die Voraussetzung zum Erhalt des EURO - PPL A´s.  (JAR FCL- Lizenz)

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