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Die Kurse finden in unseren Kursräumen in München - Harlaching, in der Hochederstraße 2 statt.
Die Kurs - Termine entnehmen Sie dem Punkt: Termine oder fordern Sie Unterlagen an.
Wer grundsätzlich bei diesen Terminen keine Zeit hat, kann individuellen Unterricht vereinbaren. in diesem Fall stimmen wir den Unterricht voll auf Ihre zeitlichen Möglichkeiten ab. Dies kostet natürlich insgesamt etwas mehr, ist aber vom Preis immer noch sehr günstig.
1. Die CVFR - Berechtigung ist notwendig um Lufträume der Klasse "C" zu befliegen. Diese befinden sich in Deutschland teilweise über Kontrollzonen, grün in der ICAO - Karte eingezeichnet, sowie generell ab Flugfläche 100.
2. Die CVFR - Berechtigung ist Voraussetzung, um ab 1.7.99 den deutschen PPL A in einen Europäischen PPL A umtauschen zu können.
3. Die CVFR - Berechtigung ist Voraussetzung für die CPL - ATPL - Ausbildung (diese Ausbildungen verlängern sich sonst um diesen Anteil).
In einer guten CVFR - Ausbildung werden grundlegende Fähigkeiten, wie die Führung eines Flugzeuges nach Instrumenten (z.B. die berühmte Umkehrkurve), sowie die Navigation nach Instrumenten mittels Frempeilung (VDF, Radar) und Eigenpeilung (VOR, ADF, GPS) sowie daraus abgeleitete Verfahren, wie das Anschneiden und Einhalten von Soll - Kursen erlernt. Der Erwerb dieser Fähigkeiten reduziert den Fliegerischen Stress deutlich und führt zu einem wesentlich sicheren Flugerlebnis. Daß man durch die während dieser Ausbildung bestandenen Prüfungen eine zusätzliche Berechtigung (CVFR) erhält, sollte man eher als erfreuliche Beigabe sehen.
Prinzipiell ist dies zu bejahen, da auch die Nachtflugausbildung ebenfalls eine Instrumenten - Ausbildung ist und hierdurch die in der CVFR - Ausbildung gewonnenen Fertigkeiten vertieft und gefestigt werden. Da beide Ausbildungen in die gleiche Richtung gehen, kann durch gezielte Abstimmung beider Ausbildungen ein größerer Fähigkeitsstand mit weniger Ausbildungs - Stunden erreicht werden.
LuftPersV § 82 Abs (4) schreibt vor: "Die praktische Tätigkeit muß bei Bewerbern, die eine Gesamtflugzeit von weniger als 300 Stunden haben, mindestens 60 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nach Erwerb einer Erlaubnis als Privatflugzeugführer innerhalb der letzten 3 Jahrer vor Stellung des Antrages auf Erteilung der Berechtigung, davon mindestens 20 Stunden Überlandflug, umfassen."
Seit der Einführung von JAR FCL ist diese praktische Tätigkeit zum Erwerb der Berechtigung nicht mehr erforderlich. "Im Hinblick auf zukünftiges europäisches Recht hat das Bundesministerium für Verkehr eine Kombination der Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Erlaubnis für Privatluftfahrzeugführer und zum Erwerb der Berechtigung kontrollierter Sichtflüge (CVFR) in einen integrierten Ausbildungs- und Prüfungsgang zugelassen. ... Unabhängig davon ... kann die CVFR - Berechtigung erst nach Vorliegen der Voraussetzungen nach § 82 Abs. 4 LuftPersV erteilt werden."
Also: Erwerb der CVFR - Berechtigung ohne 60 PIC - Stunden ist ab sofort möglich. Zur Ausübung muß dann durch das Luftamt ein neues Beiblatt erstellt werden, dieses Beiblatt wird durch das Luftamt erst erstellt, wenn die 60 Stunden mit Formblatt durch eine Flugschule, etc. bescheinigt worden sind.
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