Die Anerkennung / Umschreibung ausländischer PPL A - Lizenzen erfolgt
| 1. allgemein: für
- Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien hier bestehen bereits allgemeine gegenseitige Anerkennungen. Sie können ohne weitere Umschreibungen mit unseren Flugzeugen fliegen. |
| 2. im Einzelfall (auf Antrag, über LBA, dies ist deutlich komplizierter). z.B. für US PPL Anerkennung benötigen Sie: - gültige US-Erlaubnis, gültiges FAA Medical Certificate, BFR, Antrag an das LBA, 2 Jahre US - PPL, 24 Flugstunden PIC, 3 Streckenflüge. - theoretische Prüfung in Luftrecht (nach Richtlinien des BMV Heft 2), Vorbereitung / Durchführung eines 300 km Navigationsdreiecksflugs mit Fluglehrer, Landung auf einem Flugplatz mit FVK. - KBA - Auszug, Führungszeugnis, Sprechfunkzeugnis (BZF I/II). Nach erfolgter Anerkennung ist die Erteilung einer Erlaubnis bei der Landes - Luftfahrtbehörde zu beantragen. |
Was Sie zur Anerkennung Ihrer Lizenz unternehmen müssen und die notwendigen Formulare erfahren Sie hier.